Bilanz (m)eines Unfalls, Teil 9: Fazit und Konsequenzen

Mit diesem letzten Beitrag rund um meinen Unfall vom 26. Februar 2016 schließe ich die langwierige und kostspielige Angelegenheit ab. An sich ist ja so ein Auffahrunfall nichts Besonderes, und normalerweise ist er es kaum wert, darüber im Blog zu berichten, aber bei einem fast 20 Jahre alten WoMo wird es dann doch wieder interessant, was dabei an unerwarteten Problemen auftreten kann. Ich will deshalb positive und negative Erfahrungen in diesem Zusammenhang nochmals in chronologischer Reihenfolge aufzählen, um so Hinweise zu geben, worauf man vorsorglich als Wohnmobilist achten sollte, damit es im Falle eines Falles keine peinlichen Überraschungen gibt.


POSITIVE ERFAHRUNGEN:

  • Die Allianz nahm die Schadensmeldung unbürokratisch telefonisch von unterwegs entgegen und beauftragte den Sachverständigen.
  • Das Autohaus Dietz in Ebern konnte das 3,20 m hohe WoMo kurzfristig abschleppen, nachdem der ADAC keinen eigenen Abschlepper dafür auftreiben konnte.
  • Dietz brachte einen Kleinbus mit für angenehmeren Personentransport nach Ebern.
  • ADAC genehmigte Abschleppung und Leihwagenstellung durch Fa. Dietz, obwohl kein ADAC-Partner.
  • Fa. Dietz stellte einen Fahrer, der den Leihwagen nach unserer Heimfahrt wieder zurück nach Ebern brachte.
  • Allianz-Sachverständiger akzeptierte auf meinen Hinweis die erhebliche Steigerung des WoMo-Wiederbeschaffungswertes (um ca. 66% gegenüber der ursprünglichen Bezifferung) wegen durch mich zuvor getätigter werterhaltender und wertverbessernder Maßnahmen.
  • Hymer-Zentrum München riet zu fachgerechter, qualitativ hochwertiger Reparatur im Herstellerwerk (Niesmann+Bischoff).
  • Mitarbeiter des Freizeitcenters Dietz empfahl am Ende ebenfalls, die Instandsetzung im N+B-Werk in Polch vornehmen zu lassen und vermittelte den Kontakt zu N+B-Serviceleiter Dirk Kunz, während sein Chef für eine Reparatur ohne Erneuerung der Frontmaske durch die eigene Werkstatt plädierte.
  • Der Leiter des N+B-Servicecenters in Polch nahm den Instandsetzungsauftrag trotz knapper Kalkulation (unterhalb des Wiederbeschaffungswertes) bereitwillig an und kümmerte sich um den Transport des WoMos per Spedition nach Polch.
  • Zur späteren Abholung des instandgesetzten WoMos in Polch organisierte N+B einen kostengünstigen Leihwagen von EuropCar.
  • Die Leihwagenkosten übernahm der ADAC.
  • Die Abholung fand während der Inventurtage statt, als bei N+B kein Publikumsverkehr herrschte. Man hatte Zeit für mich und kleine Nachbesserungen.
  • Das Instandsetzungsergebnis seitens N+B ist mustergültig.
  • N+B rechnete direkt mit der Versicherung ab, sodass ich nicht in Vorlage treten musste.
  • Die Allianz erstattete anstandslos und rasch.
  • Der ADAC erstattete ebenfalls, ließ sich aber bitten und ließ eine Deckungslücke.

NEGATIVE ERFAHRUNGEN:

  • ADAC trieb keinen Abschleppdienst für das 3,20 m hohe WoMo auf.
  • Trotz meiner vorherigen Hinweise kam ein Abschlepper aus Hof mit zu hoher Bühne und musste unverrichteter Dinge wieder abfahren (Höhenlimit 4 m).
  • Wir mussten deshalb an einer Tankstelle nahe der Unfallstelle übernachten, um uns am nächsten Tag selbst um eine Abschleppung durch das Autohaus Dietz zu kümmern.
  • Die Dietz-Chefs verhielten sich ab dem Zeitpunkt als das WoMo auf ihrem Stellplatz stand nicht mehr kommunikativ, dafür rechthaberisch und unfreundlich (glücklicherweise im Gegensatz zum Personal).
  • Der Sachverständige wurde wieder weggeschickt, ohne mit mir gesprochen zu haben, obwohl ich diesen Wunsch ausdrücklich geäußert und extra mehrere Tage auf den Gutachter gewartet hatte.
  • Ich erhielt bei Dietz zunächst keinen Vorschlag zur besten Reparaturmethode, nämlich der Instandsetzung im Werk und musste mich erst selbst wochenlang mühsam informieren, bevor ein Dietz-Mitarbeiter endlich den Kontakt zum N&B Service-Center herstellte.
  • Dietz wollte abweichend vom Gutachten (Reparaturkalkulation) in der eigenen Werkstatt auf einfachere Art und Weise reparieren, so z. B. die Frontmaske nicht erneuern.
  • Da ich nicht zustimmte, benahm er sich sowohl am Telefon als auch schriftlich anmaßend und beleidigend.
  • Der Flair-Stoßfänger war als Ersatzteil über Monate nicht verfügbar.
  • Man übersah in Polch, bzw. bei Fiat in Mayen die durch die lange Wartezeit eingetretene TÜV-Fälligkeit.
  • In der Fiat-Werkstatt wurde bei den Instandsetzungsarbeiten das Kältemittel für die Klimaanlage vergessen (Daraufhin Klimaanlagen-Service bei BayWaTec von N&B erstattet).

KONSEQUENZEN/LEHREN aus diesen Etfahrungen

oder: Mit einem blauen Auge davongekommen!“

  • Telefonische und persönliche Vereinbarungen mit Beteiligten, z. B. ADAC, Abschlepper, Werkstatt, möglichst schriftlich notieren mit Name des Beteiligten sowie Datum und Uhrzeit.
  • Fotos von der Unfallstelle und den Unfallschäden fertigen.
  • Beachten: Die ADAC-Schutzbriefversicherung (Plus-Mitgliedschaft) gilt nur für Wohnmobile bis 3,20 m tatsächliche Höhe. Doch auch zwischen 3 m und 3,20 m kann es Probleme mit geeigneten Abschleppfahrzeugen geben wie in meinem Fall. Also vorsorglich die tatsächliche Fahrzeughöhe messen und bei der Pannen- oder Unfallmeldung unbedingt für den Abschlepper angeben (höchstzul. Gesamthöhe 4 m)!
  • Schutzbrief sehr empfehlenswert! In meinem Falle sparte ich dadurch etwa 1400,00 €. Allerdings muss man den Club schon etwas stupsen (im Gegensatz zur Allianz). Sich nicht abwimmeln lassen! Die Schutzbrief-Bedingungen genau lesen! Bestimmte Leistungen werden nicht erbracht bei Totalschaden.
  • Die Allianz ist als WoMo-Komplettversicherung unbedingt empfehlenswert. Auch ältere WoMos nach Möglichkeit Vollkasko versichern! Ob es sich lohnt, kann man ausrechnen. Oft hat ein älteres WoMo noch den Wert eines neuen Pkw.
  • Bei größeren (Unfall-)Schäden am WoMo am besten gleich beim Hersteller das geeignetste Reparaturverfahren erfragen, sonst wird man u. U. im monetären Interesse eines auftragshungrigen Werkstattbetriebes beraten und nicht im Interesse einer optimalen fachgerechten, werterhaltenden Instandsetzung.
  • Gegen Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen für alte Wohnmobilaufbauten ist kein Kraut gewachsen. Da hilft nur Geduld und natürlich eine engagierte Werkstatt, die „dran“ bleibt. 😴 Bei renommierten Herstellern kann in der Regel alles beschafft werden, notfalls durch Neuproduktion (GFK-Teile, Glasscheiben u. a.).

Hätte ich gewusst, was ich heute weiß, wäre wohl das Eine oder Andere reibungsloser gelaufen. Vor allem würde ich mich künftig gleich an N+B wenden. Dennoch bin ich trotz des großen Zeitaufwandes unterm Strich zufrieden und „mit einem blauen Auge davongekommen“. Es hatte ja nicht viel gefehlt, und daraus wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden geworden oder eine suboptimale Reparatur hätte stattgefunden. Die ungedeckten Kosten werde ich dagegen verschmerzen und als Strafe für meine kurze Unaufmerksamkeit akzeptieren.

Dank vor allem an Serviceleiter Dirk Kunz vom N+B Service-Center in Polch! Diese Werkstatt neben der Produktionsstätte ist kompetent und kundenfreundlich, daher sehr empfehlenswert für Eigner von Arto und Flair sowie künftig auch Smove.

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Beiläufig erwähnt: Einen Prototyp des jüngsten Sprosses von N&B durfte ich Ende August bei Abholung meines FlairLIFE exklusiv im Service-Center besichtigen. Der erste Teilintegrierte von N&B, „SMOVE“, kommt 2017 auf den Markt.

4 Gedanken zu “Bilanz (m)eines Unfalls, Teil 9: Fazit und Konsequenzen

  1. Wir hatten einen rückwärts rollenden 40-Tonner in der Front-Maske und die Reparatur wurde, auch auf Empfehlung der örtlichen Fa. Schwarz (Nibi-Vertretung) dann auch in Polch sehr gut gemacht. Leider durch die gegnerische Versicherung (KRAVAG) erst nach dem gerichtlich bestellten (3.)Gutachten möglich gewesen, dadurch hat es von Anfang September bis Mai gedauert. 1. Gutachten (KRAVAG) ca. 5,0 TEU, 2. Gutachten (von mir beauftragt) ca. 19,0 TEU, 3. Gutachten vom Gericht beauftragt ca. 21,0.
    Tatsächlich insgesamt rund 26,0 TEU (u.a. musste die Frontscheibe erneuert werden) Gesamtkosten!
    Fazit: Unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten und eigenes Gutachten erstellen lassen.

    1. Da habe ich ja noch Glück gehabt mit der von meiner Versicherung zugestandenen Reparatursumme von 25.000,00 €. Auf einen Rechtsbeistand habe ich verzichtet, weil mir der Wiederbeschaffungswert einigermaßen realistisch vorkam und N+B bereit war, für diesen Betrag die Reparatur durchzuführen. Wäre es kein Kaskoschaden gewesen, hätte ich wohl auch einen Anwalt bemüht. Bei mir war die Hauptursache der Verzögerung jedoch die langwierige Ersatzteilbeschaffung. Mit der Versicherung (Allianz) ging alles glatt. – Bei einem haftenden Unfallgegner ist Ihr Rat zu einem RA und eigenem Gutachten absolut der richtige.

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