Dass manche Stellplätze praktisch ständig überfüllt sind, dürfte ab sofort der Vergangenheit angehören. Rechtzeitig zum Quartals- und Saisonbeginn haben heute mehrere Stellplatzbetreiber eine Neuregelung bezüglich der Nutzung von Stellflächen inkraft gesetzt.
Danach wird das Parken von Freizeitfahrzeugen auf Stellplätzen nur noch tageweise gestattet. Die Berechtigung leitet sich von der Endziffer des KFZ-Kennzeichens ab. Tageweise abwechselnd dürfen entweder Fahrzeuge mit geraden oder ungeraden Endziffern einen Stellplatz anfahren, bzw. müssen sie ihn bis Mittag verlassen.
Im Internet und auf gut sichtbaren Hinweisschildern vor Ort wird darüber informiert, an welchen Tagen man mit seinem amtl. Nummernschild einen WoMo-Stellplatz nutzen darf.
Hinzu kommt eine Sonderregelung für Wochenenden und Feiertage, um den Andrang an den arbeitsfreien Tagen zu entzerren. Sie gilt parallel zur obigen kennzeichenabhängigen Vorschrift nur für Stellplätze, die letztere anwenden. Danach sind diese Stellplätze an den genannten Tagen grundsätzlich für Nichterwerbstätige (Rentner, Pensionäre und andere Müßiggänger) zugunsten von jungen Familien gesperrt.
Bei Verstößen werde vom Hausrecht Gebrauch gemacht. So könne bis zu einem Jahr Platzverbot ausgesprochen werden.
Zur Zeit wird überlegt, ob eine Gewährung der Parkerlaubnis auf Stellplätzen in Abhängigkeit von Gewichtsklassen sinnvoll wäre, z. B. am Montag alle Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t, am Dienstag bis 7,5 t, am Mittwoch über 7,5 t, am Donnerstag wieder bis 3,5 t usw. Das Modell wäre auch im wöchentlichen Wechsel denkbar. Eine gewichtsabhängige Regelung würde allerdings nicht vor 1. April 2019 inkraft treten.
Es wird gemunkelt, dass die WoMo-Industrie hinter den Neuerungen stecken könnte, da man annehme, dass sich zahlreiche Mobilisten mehrere WoMos mit unterschiedlichen Kennzeichen (Endziffern) bzw. zul. Gesamtmassen zulegen werden. Verleihfirmen arbeiten nach unbestätigten Meldungen bereits daran, ihre Vermietflotten entsprechend zu erweitern und anzupassen.
Am morgigen Ostermontag wird hier im Blog berichtet, wie sich der erste Tag der kennzeichenbezogenen Stellplatzvergabe bei den betroffenen Platzbetreibern ausgewirkt hat. > zum Bericht
TIPP! Vergewissern Sie sich vor Ihrer Osterreise vorsorglich darüber, welche neuen Regeln auf den vorgesehenen Stellplätzen gelten! Frohe Ostern und gute Fahrt! 🐇
April, April!!!!