Wird unsere lukullische Erwartungshaltung enttäuscht?

Der eifrige Leser von Werners WoMoBlog kennt uns als Liebhaber lukullischer Erlebnisse in guten Restaurants, Landgasthöfen und Brauerei-Wirtschaften. Auch zum wohnmobilen Leben gehört nach unserem Geschmack der häufige Besuch der örtlichen Gastronomie. Deshalb freuen wir uns darauf, bald wieder mal lecker speisen gehen zu können. Wie geht es wohl diesbezüglich in Bayern weiter?

Wie der Bayerische Rundfunk meldet, gibt es in Bayern ab 18. Mai zunächst wieder Außengastronomie (z. B. Biergärten), ab 25. Mai dürfen dann Speiselokale auch innen wieder für Gäste öffnen. Allerdings sind wegen der Corona-Pandemie mehrere Auflagen zu beachten. Die Details hat das bayerische Kabinett gestern beschlossen.

In bayerischen Biergärten und Restaurants wird nach der Wiedereröffnung ein Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten – sowohl für Gäste als auch für Mitarbeiter. Familien oder zwei Hausstände können aber an einem Tisch sitzen, auch mit weniger Abstand (!). Das soll Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) nach der gestrigen Kabinettssitzung erklärt haben.

Beim Herumlaufen in Biergärten und Restaurants wird demnach eine Mundschutz-Pflicht gelten, nicht aber am Tisch. Auch die Mitarbeiter müssen einen Mundschutz tragen – das gilt auch für die Küche, außer wenn dort der 1,5-Meter-Mindestabstand eingehalten werden kann. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sprach von einem „guten Konzept“. Sie appellierte an alle, sich auch wirklich an die Vorgaben zu halten.

Ich empfinde diese Vorgaben ganz und gar nicht als “gutes Konzept“, denn was uns noch wichtiger ist als leckeres Essen und Trinken, ist unsere Gesundheit. Wir möchten auch im Gasthaus bestmöglich vor Ansteckung geschützt sein, gerade als Risikogruppenangehörige! Dazu erwarten wir angemessene staatliche Vorgaben, die nicht wie hier andere Regeln konterkarieren.

Die „Auflage“, „zwei Hausstände können an einem Tisch sitzen, auch mit weniger Abstand“, führt die bisher verfügten Maßnahmen ad absurdum. Fremde Personen können also zulässigerweise an unserem Tisch und uns gegenüber sitzen, denn sie gehören ja „einem zweiten Hausstand“ an. Es muss weder der allgemein gültige Mindestabstand beachtet noch ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Und das in der Regel über längere Zeit, also für die Dauer eines Essens! Das ist ja viel schlimmer als eine kurzzeitige Begegnung im Supermarkt!

Ist diese gefährliche Ausnahme vom Abstandsgebot eine Folge der Demos? Wird die Regierung Söder nach wochenlang umsichtigem Krisenmanagement langsam inkonsequent? Die Antwort könnte sein: Angehörige von Risikogruppen müssen ja nicht ins Wirtshaus gehen, wenn ihnen das zu gefährlich ist.

Für mich ist diese fragwürdige Regelung zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls völlig unvernünftig und unverständlich. Wir werden alle Restaurants meiden, wo wir uns nicht einigermaßen sicher vor Corona-Infektionen fühlen können. Das ist nur dann der Fall, wenn zumindest ausreichend Abstand angeordnet und gewährleistet ist. Der sollte eher deutlich mehr als eineinhalb Meter betragen. Außerdem möchte ich kein Gegenüber aus einem „zweiten Hausstand“ am Tisch haben, es sei denn, der Tisch ist ungewöhnlich groß.

Noch ein Wort zu den Alltags-Atemschutzmasken: Erst hieß es, sie seien nahezu nutzlos, dann wurden sie dennoch in manchen Bereichen vorgeschrieben. Dabei wurde betont, die Maske ersetze nicht den Mindestabstand, sie ergänze ihn lediglich. Nun plötzlich heißt es, die Maske sei dann zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne. Am Tisch im Restaurant gilt plötzlich beides nicht mehr. Maske geht natürlich schlecht beim Essen und Trinken, aber warum lässt man zwei Hausstände ohne Abstandsgebot zu? Unverantwortlich! Sogar bei Verwandtenbesuchen oder gemeinsamen Wanderungen soll dagegen der Mindestabstand zwischen Angehörigen der beiden Hausstände eingehalten werden. Was ist nun richtig?

man and woman drinking milkshake

Dennoch bin ich keineswegs gegen die Öffnung der Gastronomie. Ganz im Gegenteil! Aber es sollten auch Risikogruppenangehörige angstfrei und ohne besonderes Infektionsrisiko daran teilhaben können. Aus meiner Sicht tut deshalb eine Anpassung der offenbar unter dem Druck der Straße übereilt formulierten Auflagen noch vor Öffnung der Restaurants und Biergärten not.

Als Wohnmobilist frage ich mich angesichts der aktuellen „Großzügigkeit“ natürlich auch, warum es so lang dauert, bis Wohnmobilstellplätze geöffnet werden, die nicht annähernd so viel Ansteckungspotential besitzen wie die Gastronomie. Jeder „Hausstand“ (Wohnmobil) hat auf dem Stellplatz quasi seine eigene „Isolierkabine“. An der V/E-Station kann man großzügig Abstand halten. Sanitärhäuser sollten allerdings geschlossen bleiben. Soziale Kontakte sind somit nicht zwingend erforderlich. Schon gar nicht geschehen sie ohne eigenes Zutun.

Das ist in Lokalen ganz anders zu erwarten, vor allem bei großem Andrang, z. B. Sonntagmittag. Wenn schon die Lockerungen so schnell sein müssen, dann doch bitte mit Besonnenheit und Realitätsbewusstsein! Mehr Gleichbehandlung verschiedener Branchen und Lebensbereiche kann auch nicht schaden. Wir würden gern mal wieder eine WoMo-Tour an den fränkischen Main machen.

Das Maß der Dinge muß aber letztlich stets der Schutz des Lebens sein. Auch im Gasthaus! Deshalb derzeit keine Unterschreitung des Mindestabstandes! Auch nicht mit Mund-Nasenschutz! Schon gar nicht am Wirtshaustisch!

Photo by Josh Hild on Pexels.com

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